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Berlin · 30. Oktober 2026 · berliner-zeitung.de

Bundesschülerkonferenz distanziert sich von „Gen Z regelt“ und plant eigene Kundgebung in Berlin am 20. November

Die Bundesschülerkonferenz hat für den 20. November eine eigene Demonstration in Berlin angekündigt und sich von den undurchsichtigen Organisationsstrukturen von „Gen Z regelt“ distanziert – bei gleichzeitiger Zustimmung zu den zentralen Forderungen nach mehr Bildungsfinanzierung und friedlichem Protest.

Die Bundesschülerkonferenz, die bundesweite Vertretung der Schülerinnen und Schüler in Deutschland, hat angekündigt, am 20. November eine eigene Kundgebung in Berlin abzuhalten und sich damit formell von den für den 31. Oktober geplanten Protesten von „Gen Z regelt“ zu distanzieren. Generalsekretärin Amy Kirchhoff gab die Ankündigung in der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“ bekannt und nannte als Grund für die Trennung die undurchsichtigen Organisationsstrukturen – es sei schlicht nicht klar, wer eigentlich hinter den Protesten stehe.

Die Veranstaltung im November ist als breites zivilgesellschaftliches Bündnis geplant, das Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere Jugendbewegungen, die Bildungsgewerkschaft GEW, den Bundeselternrat und Fridays for Future zusammenbringt – alle haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.

Kirchhoff beschrieb die Stimmung in ihrer Generation als tief frustriert und verwies auf Sorgen über Renten und Altersvorsorge, die Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie den Zustand der Schulen selbst. Marode und schlecht funktionierende Schulgebäude seien ein besonderer Ärgernisgrund, den die Kundgebung hervorheben solle.

Trotz der institutionellen Distanz wendet sich die Bundesschülerkonferenz nicht gegen die eigentliche Botschaft von „Gen Z regelt“. Kirchhoff sagte, der Verband unterstütze friedlichen Protest und teile die Frustration sowie die Forderung nach mehr Geld, insbesondere für Bildung. „Gen Z regelt“ hat für den 31. Oktober zu Demonstrationen in rund 30 Städten aufgerufen, im Mittelpunkt stehen Klimaschutz, steigende Lebenshaltungskosten und die Ablehnung einer Wehrpflicht; Gewalt wurde dabei ausdrücklich zurückgewiesen.

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