Gericht ordnet Vermietung von 215 Europacity-Wohnungen als Sozialwohnungen an
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass 215 Wohnungen in der Europacity nahe dem Hauptbahnhof als Sozialwohnungen vermietet werden müssen, und wirft dem Bauträger ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit vor.
Ein Berliner Gericht hat am 10. Oktober 2026 entschieden, dass 215 Wohnungen in der renommierten Europacity hinter dem Hauptbahnhof als Sozialwohnungen vermietet werden müssen. Die Richter stellten fest, dass der Bauträger ein „hohes Maß an Rücksichtslosigkeit“ an den Tag gelegt habe, indem er Verpflichtungen im Zusammenhang mit Fördermitteln und Baugenehmigungen missachtete, die bezahlbaren Wohnraum in einem der teuersten neuen Viertel der Stadt sichern sollten.
Die Entscheidung ist ein wegweisender Erfolg für Mieterinitiativen und den Berliner Senat, der seit Jahren versucht, in der Europacity, wo gläserne Hochhäuser entlang der Spree in die Höhe wachsen, die Einhaltung der Auflagen durchzusetzen.
Das Urteil bedeutet, dass die Wohnungen nicht zu Marktpreisen vermietet werden dürfen, sondern innerhalb festgelegter Mietobergrenzen an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein angeboten werden müssen.
Wohnungspolitische Expertinnen und Experten, die vom Tagesspiegel zitiert wurden, bezeichneten das Urteil als möglichen Präzedenzfall für andere Großprojekte, bei denen soziale Verpflichtungen stillschweigend aufgeweicht wurden.
Anwohnerinitiativen in Moabit begrüßten die Nachricht als seltenen Erfolg im anhaltenden Berliner Streit um Gentrifizierung und bezahlbaren Wohnraum.
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