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Berlin · 1. Oktober 2026 · berliner-zeitung.de

Gericht: Görlitzer Park muss auch nachts geöffnet bleiben

Ein Berliner Gericht hat die Beschwerde des Senats zurückgewiesen und damit bestätigt, dass der Görlitzer Park in Kreuzberg rund um die Uhr geöffnet bleiben muss.

Ein Berliner Gericht hat am 1. Oktober 2026 die Beschwerde des Senats gegen ein früheres Urteil zurückgewiesen und bestätigt, dass der Görlitzer Park in Kreuzberg auch nachts geöffnet bleiben muss. Der Senat hatte unter CDU-geführter Innenverwaltung versucht, den als Drogenumschlagplatz bekannten Park zwischen 22 und 6 Uhr mit einem Zaun und privatem Sicherheitsdienst zu schließen, um Drogenhandel und Kriminalität zurückzudrängen.

Anwohner, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und Bürgerrechtsinitiativen hatten dagegen geklagt und argumentiert, eine nächtliche Schließung einer öffentlichen Grünfläche sei unverhältnismäßig und würde die Probleme lediglich in die umliegenden Straßen verlagern. Die Richter folgten dieser Argumentation und stellten fest, dass der Senat die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Parkschließung nicht ausreichend habe nachweisen können.

Die Entscheidung ist ein politischer Rückschlag für die Berliner Innenverwaltung, die den Zaun um den „Görli" zu einem ihrer zentralen Sicherheitsprojekte gemacht hatte. Der Bezirk wertete das Urteil als Bestätigung dafür, dass Sozialarbeit und eine bessere Beleuchtung geeignetere Mittel seien als das Aussperren von Parkbesucherinnen und -besuchern.

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