Persook
Berlin · 21. Oktober 2026 · berliner-zeitung.de

Berliner Schulen überprüfen eigene Kinderschutzkonzepte nicht

Eine Recherche der Berliner Zeitung zeigt, dass Berlins Schulen zwar gesetzlich zu Kinderschutzkonzepten verpflichtet sind, es aber keine verbindliche Kontrolle oder systematische staatliche Aufsicht gibt, ob die Pläne tatsächlich umgesetzt werden.

Eine am 21. Oktober 2026 in der Berliner Zeitung veröffentlichte Recherche von Anna Schütz deckt auf, dass Berlins Schulen nicht sicherstellen, dass Kinderschutzkonzepte wirklich umgesetzt werden. Zwar sind alle Berliner Schulen formal verpflichtet, sogenannte „Schutzkonzepte" zu entwickeln – Dokumente, die festlegen, wie Missbrauch verhindert werden soll und welche Schritte bei einem Verdachtsfall zu unternehmen sind –, doch weder die Senatsbildungsverwaltung noch die Schulaufsicht verfügen über einen Mechanismus, um zu überprüfen, ob diese Pläne tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden.

Der Artikel zitiert Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die verbindliche bundesweite Standards und eine direkte staatliche Rechenschaftspflicht fordert: „Kinderschutz ist kein Nice-to-have."

Die Recherche stellt das Versagen als politische Verantwortung dar, nicht lediglich als administratives Versehen, und argumentiert, dass das Fehlen einer verpflichtenden Kontrolle Kinder gefährdet. Als mitverantwortliche Faktoren werden Berlins dezentrale Schulverwaltung und die überlastete Schulaufsicht genannt.

Der Artikel fordert den Senat auf, verpflichtende Prüfungen zur Umsetzung der Schutzkonzepte an allen Schulen einzuführen.

Ganze Meldung lesen Original lesen

Mehr aus dieser Ausgabe